AGB translation

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR SPRACHDIENSTLEISTUNGEN

  1. UMFANG DER LEISTUNG

1.1 Diese Allgemein Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Unternehmen MDPwords, das die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Sprachdienstleister bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.2 Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung allfälliger Zusatzleistungen.

1.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

1.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister bereits zum Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z.B. ob sie

1.4.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist

1.4.2 nur der Information,

1.4.3 der Veröffentlichung und Werbung,

1.4.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,

1.4.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

1.5 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters.

1.6 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, so nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

1.7 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben.

1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.9 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Sprachdienstleister und Vertragspartner des Auftraggebers.

1.10 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

1.11 Ist nichts anderes vereinbart, so gelten für die formale Gestaltungen die Regelungen der ÖNORM EN 15038.

  1. PREISE, NEBENBEDINGUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG

2.1 Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.

2.2 Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Normzeile, Wörteranzahl).

2.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

2.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.5 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivverträgliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder – senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

2.6 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann, so im Einzelfall nicht anders vereinbar, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden.

2.7 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

  1. LIEFERUNG

3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es dem Sprachdienstleister, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zur Verfügung Stellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

3.2 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

3.3 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

  1. HÖHERE GEWALT

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister dem Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

  1. HAFTUNG FÜR MÄNGEL (GEWÄHRLEISTUNG)

5.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber im hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht auf Vertragsrücktritt.

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; diesfalls verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen.

5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.

5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt im lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese mit der Lieferung dem Auftraggeber zurück gegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß.

5.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaftungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleister vorliegt.

  1. SCHADENERSATZ

6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Personenschäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

6.2 Hat der Sprachdienstleister eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

6.3 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, die von ihm Beauftragten zur Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Sprachdienstleister nicht.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z.B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Die Weitergabe und die Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.

7.4 Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Tranlation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum des Auftragsnehmers.

7.5 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

  1. URHEBERRECHT

8.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

8.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

  1. ZAHLUNG

9.1 Die Zahlung hat, sofern nicht anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang in der Währung, die auf der Rechnung angegeben ist, fällig. Alle allfälligen Wechselkursdifferenzen und Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

9.2 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, eine Akontozahlung in der Höhe von 30% des Gesamtbetrags in Rechnung zu stellen. Von Privatpersonen und Auftraggebern mit Sitz außerhalb von Österreich kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

9.3 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe in Anrechnung gebracht.

9.4 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, anderseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

  1. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

Der Sprachdienstleister ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

  1. SCHRIFTFORM

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Chi sono

Sono il titolare di MDPwords, un traduttore e interprete professionista che lavora da Vienna rendendo possibile il dialogo tra i suoi clienti e i loro partner italiani

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